Datenschutz

Datenschutz ist der Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung. Dabei sind personenbezogene Daten Einzelangaben zu einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.
 
Der Datenschutz ergibt sich aus dem Persönlichkeitsrecht, das in den ersten beiden Artikeln des Grundgesetzes verankert ist:

• Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.
• Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit er nicht Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemässe Ordnung oder das Sittengesetz verstösst.

Die Willens- und Entscheidungsfreiheit schiesst ein, persönliche Sachverhalte zu offenbaren oder nicht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Die informationelle Selbstbestimmung findet ihre Grenzen an der Fürsorgepflicht des Staates, die z.B. die Erhebung von Volkszählungsdaten notwendig macht.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Datenschutz durch das Datenschutzgesetz geregelt.