Organisatorische Gestaltung

Bei der organisatorischen Gestaltung handelt es sich um eine Führungsaufgabe mit zwei Inhalten, der Gestaltung der Organisation und die Organisation des Gestaltungsprozesses.


Gestaltungsprozess

Idealtypisch läuft die organisatorische Gestaltung in den Schritten (Gestaltungsprozess):

1. Analyse strategischer Optionen
2. Festlegung der Unternehmensstrategie
3. Organisationsanalyse
4. Gestaltung der Organisation
4.1. Problemerkennung
4.2. Initiierung und Förderung der Gestaltung
4.3. Aufnahme und Analyse des Problemfeldes
4.4. Problemdiagnose und Vorgabe von Gestaltungszielen
4.5. Generierung von Gestaltungsalternativen
4.6. Einführung und Durchsetzung der gewählten Alternative
4.7. Kontrolle und Weiterentwicklung

ab. Möglicherweise führt die Organisationsanalyse zu Erkenntnissen, die zu einer erneuten Analyse der strategischen Optionen führt.


Bereiche

Vier wesentliche Bereiche müssen bei der organisatorischen Gestaltung behandelt werden:

der organisatorische Rahmen: Grobstruktur und Geschäftsprozesse (Ablauforganisation),
die Organisationseinheiten,
das Entscheidungssystem,
die interpersonellen Beziehungen.

Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob zuerst die Aufbau- und dann die Ablauforganisation zu gestalten ist, oder ob die umgekehrte Reihenfolge sinnvoll ist, oder ob der Entwurf der Organisationsstruktur die Festlegung der Aufgabenerfüllungsprozesse beinhaltet.

Für die Grobstrukturgestaltung gibt es idealtypische Grundmuster (siehe Aufbauorganisation).

Bei der Gestaltung der Organisationseinheiten gilt es, das Ausmass der Arbeitsteilung festzulegen.

Bei der Gestaltung des Entscheidungssystems geht es darum, Entscheidungskompetenz zu delegieren oder zu transferieren. Entscheidungskompetenz kann auch durch Mitgliedschaft in einem Gremium (Betriebsrat, Aufsichtsrat) erlangt werden.

Bei der Gestaltung der interpersonellen Beziehungen spielen Gruppenbeziehungen (Bildung eigenverantwortlicher Arbeitsgruppen, Einführung gruppengerichteter Gratifikationen, Verankerung des Team-Gedankens in der Organisationskultur, Förderung gruppenzentrierten Freizeitverhaltens) und Führung eine Rolle.


Rahmenbedingungen

Die organisatorische Gestaltung unterliegt den folgenden Rahmenbedingungen:

• Organisationsmerkmale (Alter, Grösse, Personalbestand, Leistungsprogramm),
• Technikmerkmale (Fertigungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie),
• Umweltmerkmale (Absatz- und Beschaffungsmärkte, rechtliche Rahmenbedingungen, kulturelle und politische Rahmenbedingungen)

Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Mitwirkung und Mitbestimmung gehört das Betriebsverfassungsgesetz, das den Betriebsrat als wichtigstes Organ der Mitbestimmung vorsieht. Arbeitgeber und Betriebsrat sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohl des Betriebes verpflichtet. Der Betriebsrat ermöglicht Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer bei Unterrichtung, Anhörung, Beratung und Beschwerde. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten, der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, bei personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.